AGB und Rechtshinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Barbara :

 

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Zwischen dem Gast und der Pension Barbara kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn Pension Barbara Reservierungen schriftlich, auch per email, oder telefonisch bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

1.2 Wird für die Reservierung von Pension Barbara eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

1.3 Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hier für von ihm angemeldete Gäste/ Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

1.4 Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast zustimmt oder die Leistungen widerspruchslos annimmt.

1.5 Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind Pension Barbara bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. f. derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch AMBER zulässig.

 

2. An- und Abreise

2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2 Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.3 Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann Pension Barbara über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt wurden.

 

3. Leistungen

3.1 Der vertragliche Leistungsumfang der Pension ergibt sich aus AGBs oder den getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist die Pension berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

 

4. Zahlung

4.1 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.

4.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann Pension Barbara eine Zwischenrechnung erstellen.

4.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere für den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt aber vorbehalten.

4.4 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Pension Barbara eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

4.5 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz der Pension. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.6 Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

 

5. Stornierungen

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen sind Stornierungen einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:

5.1 Logis bis 14 Personen

5.1.1 Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 22. Tag vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet die Pension 50% des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70% des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 85% desselben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90% des Preises fällig.

5.1.2 Hotelzimmer: Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes werden 85% der Reservierung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstiger Großveranstaltungen in der Region, die in der Reservierungsbestätigung aufgezeigt werden. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tag vor der Anreise kostenlos, andernfalls werden 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum berechnet.

5.2 Logis ab 15 Personen (Gruppen-Arrangement). Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20% des Logis- bzw. Arrangementpreises, bei einer Stornierung bis zum 10. Tag 80% desselben und bei einer Stornierung bis 3 Tage vor der Anreise 90% des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.

 

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften Pension Barbara für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Pension Barbara haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Die Pension haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 €, es sei denn, die Pension oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden der Pension gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.

6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von Pension Barbara bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Es wird insbesondere kein Bewachungsvertrag geschlossen.

 

7. Sonstiges

7.1 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

7.2 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

 

8. Allgemeines

8.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

8.2 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Pension als vereinbart.

8.3 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine ihr möglichst nahe kommende zulässige Regelung gelten.